Neue USKA Statuten

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Wie die Sektion „UHF-Gruppe der USKA“ an der Delegiertenversammlung 2016 bereits angekündigt hat, wird sie zu Handen der USKA-Delegiertenversammlung 2017 einen Statutenänderungs-Antrag einreichen, wonach die Wahl des Präsidenten wie bisher durch die Urabstimmung erfolgen soll. Sie begründet dies damit, dass die Wahl des Präsidenten eine Persönlichkeitswahl ist und deshalb den Mitgliedern die Möglichkeit offen stehen soll, ihre Stimme zur Person des Präsidenten abgeben zu können.

Die UHF-Gruppe der USKA möchte verhindern, dass die neuen Statuten wegen des Themas der Präsidentenwahl durch die Urabstimmung verworfen werden. Es ist leider zu befürchten, dass es im Falle einer Ablehnung durch die Urabstimmung schwierig werden könnte, in absehbarer Zeit vernünftige Statuten verabschieden zu können. Die durch die Delegierten am 20. Februar 2016 angenommenen neuen Statuten geben aber den einzelnen Mitgliedern ihre demokratischen Rechte (mit Ausnahme der Präsidentenwahl) zurück, die ihnen durch eine frühere Statutenänderung entzogen wurden. Diese Chance sollte genutzt werden.

Wir empfehlen deshalb allen USKA-Mitgliedern, die der Urabstimmung vorgelegten Statuten anzunehmen und allfällige Änderungswünsche auf den entsprechenden Wegen als Statutenänderungs-Anträge zuhanden der nächsten Delegiertenversammlung einzubringen. Dies bietet den Vorteil, dass pragmatisch und zielgerichtet über jedes einzelne zur Änderung beantragte Statut debattiert und abgestimmt werden kann.

Der Vorstand der UHF-Gruppe der USKA

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